Transparente Verwaltung
Transparente Verwaltung:
- Allgemeine Bestimmungen
- Organisation
- Aufträge für Beratung und Mitarbeit
- Personal
- Wettbewerbe
- Performance
- Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
- Maßnahmen
- Ausschreibungen und Verträge
- Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
- Bilanzen
- Immobilien und Vermögensverwaltung
- Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
- Dienste und Leistungen der Verwaltung
- Zahlungen der Verwaltung
- Weitere Inhalte
Allgemeine Bestimmungen
- Programm für Transparenz und Integrität (in Bearbeitung)
- Allgemeine Akte
- Informationspflichten für Bürgerinnen und Unternehmen
Dreijahresplan für Transparenz und Integrität (PTPCT):
Allgemeine Akte
1. Allgemeine Rechtsbestimmungen:
2. Rundschreiben des/der Schulamtsleiters/leiterin:
3. Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnungen:
3. Leitbild, Schulprogramm und interne Schulordnung:
4. Satzungen und Gesetze der Region:
- http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
- Das ladinische Schulsystem | Ladinische Schule | Aministraziun provinziala | Provinzia Autonoma de SüdtirolBulsan -
5. Verhaltenskodizes:
- Verhaltenskodex der öffentlichen Bediensteten - Schule - Autonome Provinz Bozen - Südtirol
- Verhaltenskodex des Personals im Landesdienst - Autonome Provinz Bozen Südtirol
- Anlage - Verhaltenskodex (BLR 28.08.2014)
- Decreto Presidente della Repubblica 62 del 16 aprile 2013
- Decreto Presidente della Repubblica 62 del 16 aprile 2013 (pdf)
6. Scadenziario obblighi amministrativi:
"non applicabile - n./a."
NOTA: n.a. ai sensi della delibera ANAC n. 430/2016 Delibera430_2016.pdf (anticorruzione.it)
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
***In Bearbeitung***
Hier werden die Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln, veröffentlicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ausschreibung eines Barbetriebes an der Schule oder der Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht oder der Kriterienbeschluss des Schulrates über die Reduzierung bzw. den Erlass von Schülerbeiträgen bei minderbemittelten Schülerinnen und Schülern. Die genannten Maßnahmen sind mit einer Anlage zu versehen, die die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis setzt, welche Dokumente und Informationen im Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung erforderlich (bzw. nicht mehr erforderlich) sind, damit die Verwaltungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt werden können (z.B. welche Dokumente die Bürgerinnen und Bürger einem Antrag beizulegen haben).
Organisation
- Politisch administrative Organe
- Gliederung der Ämter
- Telefon und elektronische Post
Politisch-administrative Organe
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
- Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
- Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
- Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
- Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
- Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
- Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.
(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
- Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
- Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
- Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
- Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
- Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
- Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
- er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
- er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
- Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
- Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
- Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
- Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
- Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.
(laut LG Nr. 12/2000)
- Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,
- Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
- Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
- Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
- Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.
(laut DLH Nr. 74/2001)
- Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
- Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
- Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
- Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
- Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
- Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
- Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
- Gründung von Stiftungen,
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
- dingliche Rechte über Immobilien,
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:
http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=-
Gliederung der Ämter
Hinweis: In diesem Feld sind Informationen über die Organisation der eigenen Schule zu veröffentlichen. Neben einer Beschreibung (vgl. ad 1.) der Gliederung der Ämter samt Zuständigkeiten und der zur Verfügung stehenden Ressourcen, ist die Organisationsstruktur – in vereinfachter Form – auch graphisch (vgl. ad 2.) darzustellen (z.B. mittels Organigramm). In diesem Feld sind Informationen über die Organisation der eigenen Schule zu veröffentlichen.
Neben einer Beschreibung (vgl. ad 1.) der Gliederung der Ämter samt Zuständigkeiten und der zur Verfügung stehenden Ressourcen, ist die Organisationsstruktur – in vereinfachter Form – auch graphisch (vgl. ad 2.) darzustellen (z.B. mittels Organigramm).
1. Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule:
Der Schulsprengel St. Vigil hat seinen Sitz in St. Vigil / Enneberg, str. Plan de Corones 26, und besteht aus 2 Mittelschulen und 6 Grundschulen als Außenstellen. Im Schuljahr 2013/2014 sind an der Schule eine Schulführungskraft, 89 Lehrpersonen und 4 Personen in der Verwaltung tätig.
Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung:
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Er übt seine Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
2. Graphische Darstellung der Organisation der Schule:
Hier wird die Struktur (z.B. Sekretariat, Gliederung in Schulstellen, organisatorische Positionen) und die Organe der Schule (Schulführungskraft, Kollegialorgane) vereinfacht graphisch dargestellt.
***In Bearbeitung***
Telefon und elektronische Post
TEL: 0474 50 10 75
FAX: 0474 50 18 23
EMAIL: [email protected]
Pec-Mail: [email protected]
Codesc fiscal: 81009960212
Aufträge für Beratung und Mitarbeit
Gesetzliche Grundlagen:
- Lexbrowser - Beschluss Nr_ 3025 vom 10_09_2007.mht
- Lexbrowser - Beschluss Nr_ 4442 vom 29_11_2004.mht
- Bekanntmachung eines öffentlichen Verfahrens.pdf
- http://www.buergernetz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter-ladinische-schule.asp
Siehe die Curicculas und die Veröffentlichung der externen Mitarbeiter:
Personal
- Führungskräfte
- Organisatorische Positionen
- Stellenplan
- Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
- Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten
- An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
- Kollektivvertragsverhandlungen
- Organismi di attestazione / Organismen für Bestätigungen
Führungskräfte:
Schuldirektor: Dr. Heinrich Videsott
Beauftragung laut Dekret des Schulamtsleiters Nr. 14784/2017 vom 22.08.2017
Das Gehalt mit separater Angabe des Ergebnisgehaltes: http://www.provinz.bz.it/personal/download/Schulfuehrungskraefte_dirigenti_scolastici_01102013.pdf
Beauftragungen oder bekleidete Ämter in privaten Körperschaften, die von der öffentlichen Verwaltung geregelt oder finanziert werden sowie die Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten (laut Art. 15 Absatz 5 der GvD Nr. 33/2013 sind diese Daten laufend zu aktualisieren):
Organisatorische Positionen
Namen und Lebenslauf der Inhaber von organisatorischen Positionen an der Schule (z.B. Schulstellenleiter, stellvertretende Schulführungskraft):
Kriterien für die Vergabe von Supplenzen
=> Kriterien Vergabe Supplenzen SSP St. Vigil 2023-24.pdf
Stellenplan
Siehe http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personal mit nicht befristetem Arbeitsauftrag
Siehe http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten
Alle drei Monate werden die Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten veröffentlicht. Das Rundschreiben Nr. 3/2009 des Ministeriums für Öffentliche Verwaltung gibt Aufschluss über die Veröffentlichungspflicht zu den Abwesenheiten des Personals: “I dati mensili relativi alle percentuali di assenza del personale, sono individuati rapportando il numero dei giorni di assenza complessivi al numero dei giorni lavorativi di riferimento. Nel computo delle assenze dovranno essere calcolati insieme, in modo indifferenziato, tutti i giorni di mancata presenza lavorativa, a qualsiasi titolo verificatasi (malattia, ferie, permessi, aspettativa, congedo obbligatorio, ecc.), del personale dell'ufficio od unità organizzativa (compreso il dirigente).”
Zeitraum=> Kennzahl Unterrichtendes Personal | Kennzahl Nicht Unterrichtendes Personal
09/2023 - 11/2023 => 14,35 | 14,18
06/2023 - 08/2023 => 47,71 | 39,27
03/2023 - 05/2023 => 19,35 | 8,02
12/2022 - 02/2023 => 20,79 | 23,54
09/2022 - 11/2022 => 19,93 | 14,38
06/2022 - 08/2022 => 43,48 | 41,92
03/2022 - 05/2022 => 20,94 | 15,20
12/2021 - 02/2022 => 22,5 | 20,00
09/2021 - 11/2021 => 19,55 | 10,23
06/2021 - 08/2021 => 47,4 | 37,35
03/2021 - 05/2021=> 16,99 | 8,32
12/2020 - 02/2021=> 15,69 | 12,38
09/2020 - 11/2020 => 14,04 | 10,35
06/2020 - 08/2020 => 44,99 | 32,95
03/2020 - 05/2020 => 8,90 18,03
12/2019 - 02/2020 => 11,54 | 14,51
09/2019 - 11/2019 => 16,63 | 14,20
06/2019 - 08/2019 => 45,99 | 42,08
03/2019 - 05/2019 => 18,75 | 25,56
12/2018 - 02/2019 => 19,32 | 19,33
September 2018 - November 2018 => 18,31 | 16,91
Juni 2018 - August 2018 => 47,51 | 40,82
März 2018 - Mai 2018 => 16,39 | 10,58
Dezember 2017 - Februar 2018 => 16,58 | 23,24
September 2017 - November 2017 => 16,6 | 10,44
Juni 2017 - August 2017 => 44,9 | 43,18
März 2017 - Mai 2017 => 19,00 | 16,97
Dezember 2016 - Februar 2017 => 20,25 | 19,94
September 2016 - November 2016 => 19,67 | 10,49
Juni 2016 - August 2016 => 49,96 | 41,55
März 2016 - Mai 2016 => 12,94 | 12,98
Dezember 2015 - Februar 2016 => 13,32 | 18,75
September 2015 - November 2015 => 13,23 | 18,14
Juni 2015 - August 2015 => 45,27 | 44,22
März 2015 - Mai 2015 => 12,47 | 16,88
Dezember 2014 - Februar 2015 => 12,26 | 21,02
September 2014 - November 2014 => 14,25 | 11,58
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
Hier werden die an die eigenen Bediensteten erteilten und autorisierten Aufträge mit Angabe der Dauer und der Vergütung eines jeden Auftrages veröffentlicht.
- Ermächtigte Nebentätigkeiten:
=> Siehe Dokumente
- Siehe interne organisatorische Positionen bzw. Organigramm:
Kollektivvertragsverhandlungen
Siehe http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
Wettbewerbe
Für das Verwaltungspersonal der Schule:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/wettbewerbe.asp
Für die Aufnahme des Lehrpersonals: Aufnahme des Lehrpersonals:
Für das Lehrpersonal und für Schulführungskräfte:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp
Die Schulen führen selber keine Wettbewerbe für die Personalaufnahme durch.
Performance
- Performanceplan
- Bericht zur Performance (in Bearbeitung)
- Gesamtbetrag der Prämien
- Daten zu den Prämien
- Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Performance-Plan
Es handelt sich um ein dreijähriges programmatisches Dokument, welches innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres zu erstellen ist, mit dem unter anderem die strategischen und operativen Richtlinien, die Ziele und Zwischenziele, die Indikatoren zur Messung und Bewertung der Performance der öffentlichen Verwaltung und die mit den Führungskräften vereinbarten Ziele und Indikatoren definiert werden.
Laut Informationen des Organisationsamtes des Landes könnte vorab (d.h. bis zur Klärung, wie die Bestimmungen zum Performance-Plan an den Schulen umzusetzen sind) in dieser Sektion das Leitbild und das Schulprogramm der Schule veröffentlicht werden.
=> Dateien des Performance-Plans
Bericht zur Performance
***In Bearbeitung***
Gesamtbetrag der Prämien
Siehe http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Daten zu den Prämien
Siehe http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Hier werden die Daten über das organisatorische Wohlbefinden veröffentlicht (eigentlich sollten die Daten über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz in öffentlichen Verwaltungen von den sog. OIV - organismi indipendenti di valutazione - eingeholt werden. Da aber diese wie bereits erwähnt laut Art. 74 Absatz 4 des GvD Nr. 150/2009 an den Schulen nicht einzurichten sind, könnte die Schule selbst eine Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.
In Bearbeitung:
Auf folgender Homepage der CIVIT (Commissione indipendente per la Valutazione, la Trasparenza e l’Integrità delle amministrazioni pubbliche) werden Formulare und Modelle für die Umfragen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt: http://www.civit.it/?page_id=7383, das Organisationsamt des Landes steht hier beratend zur Verfügung.)
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
- Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
- Verfahrensarten
- Monitoring der Verfahrenszeiten
- Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Hier werden aggregierte Daten zur Verwaltungstätigkeit der Schule und wichtige Kennzahlen zum Schulbetrieb veröffentlicht, zum Beispiel: Anzahl der Schulstellen, Anzahl der Klassen, Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Anzahl der Lehrpersonen, usw.
Verfahrensarten
Siehe http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
Monitoring der Verfahrenszeiten
Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.
In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
In Bearbeitung: Die Schule hat in diesem Feld die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse jener Person zu veröffentlichen, die zuständig ist, den anderen „beantragenden“ Verwaltungen Daten und Informationen zu übermitteln (bzw. zuständig ist, zu gewährleisten, dass andere Verwaltungen direkt auf die erforderlichen Daten zugreifen können), damit diese ihre Stichprobenkontrollen durchführen können (z.B. wenn eine Universität im Zuge eines Zulassungsverfahrens zum Studium eine Stichprobenkontrolle durchführt, um das Abschlusszeugnis des angehenden Studierenden zu überprüfen und sich zu diesem Zweck an die Schule wendet).
Ebenso sind die (eventuell vorhandenen) Rahmenvereinbarungen mit anderen Verwaltungen (laut Art. 58 des Kodex für die digitale Verwaltung – GvD Nr. 82/2005) zu veröffentlichen, die den Zugang bzw. den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken der anderen Verwaltung regeln.
Ferner hat die Schule zusätzliche Modalitäten anzugeben, wie andere Verwaltungen von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen können.
Maßnahmen
- Maßnahmen politische Organe
- Maßnahmen Führungskräfte
Maßnahmen politische Organe
Alle sechs Monate wird in diesem Feld eine Auflistung mit den Beschlüssen des Schulrates veröffentlicht. Dabei gelten dieselben Veröffentlichungspflichten wie bei den Maßnahmen der Führungskräfte (siehe unten).
Maßnahmen Führungskräfte
Alle sechs Monate wird in diesem Feld eine Auflistung der Maßnahmen der Schulführungskraft veröffentlicht. Insbesondere handelt es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit Genehmigungen oder Ermächtigungen (z.B. Genehmigung für die Nutzung von Schulräumlichkeiten für außerschulische Zwecke), mit der Wahl des Auftragnehmers (z.B. bei der Vergabe von Lieferungen), mit der Aufnahme von Personal (z.B. Aufnahme von befristetem Lehrpersonal) oder mit Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen oder Privaten (z.B. die Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen über den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken). Für jede Maßnahme sind der Inhalt, der Betreff, die eventuellen Ausgaben und die Eckdaten der wichtigsten Dokumente des Verfahrens zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung hat in zusammengefasster Form („scheda sintetica“) zu erfolgen, die automatisch bei der Erstellung des Dokumentes (welches die entsprechende Maßnahme enthält) gebildet werden soll. Das Buchhaltungsprogramm der Schulen OBU ermöglicht bereits, die einzelnen Eckdaten der Maßnahmen der Schulführungskraft zu erfassen. Diese Daten sind lediglich zu exportieren und in diesem Feld zu veröffentlichen.
Ausschreibungen und Verträge
Dati previsti dall’articolo 1, comma 32, della legge 6 novembre 2012, n. 190. Informazioni sulle singole procedure
- Vergabebekanntmachungen
- Zuschläge und Vergaben
- Entgelt und Vergütungen
- Spese Economato
Tabelle riassuntive sui contratti relative all’anno precedente
Hier sind die xml-Dateien veröffentlicht:
=> Hier klicken
Referenten - Relatori:
Informazione per consultazione PERLAPA
Per la ricerca inserire nel campo “Amministrazione”:
Istituto Comprensivo San Vigilio di Marebbe - Istituto Comprensivo San Vigilio di Marebbe
=> https://consulentipubblici.gov.it/
=> Incarichi consulenza
Atti relativi alla programmazione di lavori, opere, servizi e forniture:
-Documentazione Programma biennale
- Programma biennale (link)
Trasparenza nella parte-cipazione di portatori di interessi e dibattito pubblico:
- n./a. - manca il presupposto
Avvisi di preinformazione:
- n./a. - manca il presupposto
Ermächtigungen - Determine a contrarre 2023
=> Hier klicken
Ermächtigungen - Determine a contrarre 2022
=> Hier klicken
Ermächtigungen - Determine a contrarre 2021
=> Hier klicken
Avvisi e bandi:
- n./a. - manca il presupposto
Procedure negoziate afferenti agli investimenti pubblici finanziati, in tutto o in parte, con le ri-sorse previste dal PNRR e dal PNC e dai pro-grammi cofinanziati dai fondi strutturali dell’Unione europea:
- n./a. - manca il presupposto
Commissione giudicatrice:
- n./a. - manca il presupposto
Avvisi relativi all’esito della procedura:
- n./a. - manca il presupposto
Avviso sui risultati della procedura di affidamento diretto (ove la de-termina a contrarre o atto equivalente sia adottato entro il 30.6.2023)
- Vedi agenzia dei contratti pubblici
Avviso di avvio della procedura e avviso sui risul-tati della aggiudicazione di procedure negoziate senza bando
(ove la determina a contrarre o atto equivalente sia adottato entro il 30.6.2023)
- n./a. - manca il presupposto
Verbali delle commissioni di gara
- n./a. - manca il presupposto
Pari opportunità e inclu-sione lavorativa nei con-tratti pubblici, nel PNRR e nel PNC
- Documentazione PNRR
Contratti:
- Documentazione PNRR
Collegi consultivi tecnici
- n./a. - manca il presupposto
Pari opportunità e inclu-sione lavorativa nei con-tratti pubblici, nel PNRR e nel PNC
- n./a. - manca il presupposto (contratti con durata meno di 6 mesi)
Certificazione di cui all’articolo 17 della legge 12 marzo 1999, n. 68 e della relazione relativa all’assolvimento degli obblighi
- n./a. - manca il presupposto (contratti con durata meno di 6 mesi)
Fase esecutiva
- AOV-ACP | Agenzia per i contratti pubblici - ACP | Provincia Bolzano
Resoconti della gestione finanziaria dei contratti al termine della loro esecuzione
- File xml per Anac
NOTA: L’istituzione scolastica ha pubblicato i dati in oggetto nella sezione "Dati previsti dall’articolo 1, comma 32, della legge 6 novembre 2012, n. 190".
Concessioni e partenariato pubblico privato
- n./a. - manca il presupposto
Affidamenti diretti di lavori, servizi e forniture di somma urgenza e di protezione civile
- n./a. - manca il presupposto
Affidamenti in house
- Südtiroler Einzugsdienste
Elenchi ufficiali di operatori economici riconosciuti e certificazioni
- n./a. - manca il presupposto
Progetti di investimento pubblico
- Elenco progetti
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
- Kriterien und Modalitäten
- Gewährungsakte
Kriterien und Modalitäten
Die Schule hat in diesem Feld die Maßnahmen (z.B. Kriterienbeschlüsse) zu veröffentlichen, an die sie sich selbst bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften zu halten hat (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen).
=> Atvitês dla scora - contribuc.pdf
Gewährungsakte (in Bearbeitung)
Bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften werden auch die Gewährungsakte zu veröffentlichen. Dabei sind folgende Daten zu veröffentlichen:
- Der Name der Firma oder der Körperschaft und die jeweiligen Steuerdaten oder der Name der begünstigten Person
- Der gewährte Beitrag
- Die rechtlichen Grundlagen aufgrund derer die Begünstigung gewährt wurde
- Das für das Verwaltungsverfahren zuständige Amt (Sekretariat) und die zuständige Führungskraft (Name der Schulführungskraft)
- Die angewandten Modalitäten, um den Begünstigten zu ermitteln
- Eine Verlinkung zum ausgewählten Projekt und der Lebenslauf der beauftragten Person
Diese Daten sind jährlich in „offenem Format“ (d.h. es muss ermöglicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Daten extrahieren und wieder verwenden können) in einer einzigen Liste zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung ist Bedingung für die Wirksamkeit der finanziellen Gewährung. Die Identifizierungsdaten der begünstigten Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch ein Rückschluss auf ihren Gesundheitszustand oder auf ihre finanzielle Notlage möglich ist.
Bilanzen
- Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
- Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
In diesem Feld wird der Haushaltsvoranschlag und die Rechnungslegung in vereinfachter, verständlicher Kurzform veröffentlicht.
- Bilanci preventivi
- Entrate e spesa dei bilanci preventivi in formato tabellare
- Bilanci consuntivi
- Entrate e spesa dei bilanci consuntivi in formato tabellare
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
n./a.
NOTA: perche le istuzioni scolastiche non hanno la contabilità finanziaria.
Immobilien und Vermögensverwaltung
- Immobilienvermögen
- Mieten
Immobilienvermögen
Sämtliche von der Schule genutzte Immobilien sind Eigentum der betreffenden Gemeinden:
Gemeinde Enneberg:
- Mittelschule St. Vigil mit Turnhalle, Mensa, Mehrzwecksaal
- Grundschule St. Vigil mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Enneberg mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Welschellen mit Turnhalle, Mensa
Gemeinde St. Martin in Thurn:
- Mittelschule St. Martin in Thurn mit Turnhalle, Mensa, Mehrzwecksaal
- Grundschule St. Martin in Thurn mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Untermoj mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Kampill mit Turnhalle, Mensa
Öffentliche Arbeiten
Informazioni relative ai nuclei di valutazione e verifica degli investi-menti pubblici (art. 1, l. n. 144/1999)
- n./a. - manca il presupposto
Atti di programmazione delle opere pubbliche
- n./a. - manca il presupposto
Tempi, costi unitari e in-dicatori di realizzazione delle opere pubbliche in corso o completate.
- n./a. - manca il presupposto
Immobilienvermögen
Sämtliche von der Schule genutzte Immobilien sind Eigentum der betreffenden Gemeinden:
Gemeinde Enneberg:
- Mittelschule St. Vigil mit Turnhalle, Mensa, Mehrzwecksaal
- Grundschule St. Vigil mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Enneberg mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Welschellen mit Turnhalle, Mensa
Gemeinde St. Martin in Thurn:
- Mittelschule St. Martin in Thurn mit Turnhalle, Mensa, Mehrzwecksaal
- Grundschule St. Martin in Thurn mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Untermoj mit Turnhalle, Mensa
- Grundschule Kampill mit Turnhalle, Mensa
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
Hier werden die nicht umgesetzten Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule veröffentlicht.
Attestazioni OIV
Rechnungsrevisoren:
Sottara Maria Rosa
Dr. Calé Claudio
Dienste und Leistungen der Verwaltung
- Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
- Kosten (in Bearbeitung)
- Durchschnittliche Dauer für die Dienste und Leistungen
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Hier wird die Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards veröffentlicht. Auf Staatsebene enthält das Dekret der Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995, in der Anlage einen allgemeinen Entwurf einer Dienstcharta für die Schulen (Schema generale di riferimento della „Carta dei servizi scolastici“). Auf Landesebene bestimmt Art. 7 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen, dass sich jede Schule mit Beschluss des Schulrates eine interne Schulordnung gibt, die darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vorsieht. Diese Dienstleistungsgrundsätze werden hier veröffentlicht.
Kosten
***In Bearbeitung ***
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
Die Schule veröffentlicht hier die durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen – bezogen auf das vergangene Haushaltsjahr.
***In Bearbeitung***
Zahlungen der Verwaltung
- Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
- pagoPA: Zahlungen an die Schuldirektion/pagamenti alla Direzione scolastica/paiamënc‘ ala Direziun de scora
Daten zu den Zahlungen -Dati SUI PAGAMENTI
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
Index für die Einhaltung der Zahlungsfristen im Sinne des RS des MEF Nr. 3 Prot. Nr. 2565 vom 14.01.2015
Zeitraum | Indikator
Jänner 2015 - März 2015 | -4,94
April 2015 - Juni 2015 | -9,78
Juli 2015 - September 2015 | -12,33
Oktober 2015 - Dezember 2015 | -12,84
Jänner 2016 - März 2016 | - 18,71
April 2016 - Juni 2016 | - 8,13
Juli 2016 - September 2016 | - 6,70
Oktober 2016 - Dezember 2016 | - 13,46
Jänner 2017 - März 2017 | - 12,01
April 2017 - Juni 2017 | - 11,38
Juli 2017 - September 2017 | - 7,79
Oktober 2017 - Dezember 2017 | - 10,87
Jänner 2018 - März 2018 | - 19,08
April 2018 - Juni 2018 | - 14,52
Juli 2018 - September 2018 | - 11,42
Oktober 2018 - Dezember 2018 | - 22,64
2018 jährlich: - 17,24
Jänner 2019 - März 2019 | - 10,55
April 2019 - Juni 2019 | - 9,09
Juli 2019 - September 2019 | - 5,69
Oktober2019 - Dezember 2019: - 17,74
2019 jährlich: - 10,54
Jänner 2020 – März 2020 : - 16,57
April 2020 – Juni 2020: - 19,95
Juli 2020 - September 2020: - 20,77
Oktober 2020 - Dezember 2020: - 25,16
2020 jährlich: - 21,46
Jänner 2021 - März 2021: -24,89
April 2021 - Juni 2021: - 25,61
Juli 2021 - September 2021: - 24,23
Oktober 2021 - Dezember 2021: - 28,15
2021 jährlich: -25,58
Jänner 2022 - März 2022: - 24,33
April 2022 - Juni 2022: - 25,52
Juli 2022 - September 2022: - 19,62
Oktober 2022 - Dezember 2022: - 25,53
Jänner 2023 - März 2023: - 25,87
April 2023 - Juni 2023: - 24,04
pagoPA: Zahlungen an die Schuldirektion/pagamenti alla Direzione scolastica/paiamënc‘ ala Direziun de scora
Pagamenti online pagoPA
Contributi alunni
Ente: Scuole ladine”
Ist. Comp. Delle Loc. Ladine S. Vigilio (codice fiscale 81009960212)
Il pagamento va fatto online tramite banca/ufficio postale/ecc. utilizzando il QR-CODE sull’avviso di pagamento emesso dall’Istituto scolastico
(l’avviso di pagamento viene inviato dall’Istituto scolastico ad un solo genitore via e-mail).
dall’anno 2023 in poi: è d’obbligo effettuare il versamento online con sistema PAGOPA con QR-CODE
Zahlungen pagoPA
Körperschaft: Ladinische Schulen“
Ladinischer Schulsprengel (SSP) St. Vigil in Enneberg (Steuernummer 81009960212)
Schülerbeiträge
Die Zahlung muss per Bank/Postamt/usw. mit der Zahlungsaufforderung, die vom Schulsprengel ausgestellt wird, durchgeführt werden
(die Zahlungsaufforderung wird nur an ein Elternteil per E-Mail zugesendet)
Ab dem Jahr 2023: ist die Online-Zahlung MIT QR-CODE mit PAGOPA-System verpflichtend
Weitere Inhalte
- Bürgerzugang
- Korruption
- Bericht / Relazione
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
KORRUPTION
Aladô dl Decret dla Junta Provinziala nr. 948 di 30.08.2016 él les trëi Intendënzes responsables por la prevenziun ala coruziun y dla trasparënza dles istituziuns scolastiches autonomes.
Piano triennale per la prevenzione della corruzione e della trasparenza
=> L' plann anticoruziun
Responsabile della prevenzione della corruzione e della trasparenza
Regolamenti per la prevenzione e la repressione della corruzione e dell’illegalità
- n./a. - manca il presupposto
Relazione del responsabile della prevenzione della corruzione e della trasparenza
Provvedimenti adottati dall’A.N.AC. ed atti di adeguamento a tali prov-vedimenti
- n./a. - NOTA: Ad oggi non risultano adottati provvedimenti ed atti di adeguamento ai sensi dell’articolo 1, comma 3 della Legge n. 190/2012 (ultimo aggiornamento: 24.11.2023)
Atti di accertamento delle violazioni
n./a. - NOTA: Ad oggi non risultano emanati atti di accertamento di violazioni delle disposizioni del decreto le-gislativo n. 39/2013 (ultimo aggiornamento: 24.11.2023)
Registro degli accessi
- n./a. - NOTA: Ad oggi, 24.11.2023, non sono state presentate richieste di accesso (atti, civico e generalizzato).
- tabella
Verweise auf das Dekret / Riferimento al decreto: Art. 1 c.14 l.n. 190/2012
Aggiornamento / Aktualisierung: jährlich / annuale
Ulteriore documentazione
=> weitere Dateien